Gemeinsam zum Ziel
Ziel des BORG Lauterach als Oberstufenrealgymnasium ist es, unsere SchülerInnen bestmöglich auf die teilzentralisierte Reifeprüfung vorzubereiten. Wir geben unser Bestes, um unseren SchülerInnen das dafür nötige Wissen und die in den Lehrplänen definierten Kompetenzen zu vermitteln. Unsere Arbeit als Schulgemeinschaft folgt darüber hinaus dem Anspruch, die Persönlichkeit aller Jugendlichen zu entwickeln sowie Selbständigkeit, Reflexionsfähigkeit, vernetztes Denken, Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen zu fördern.
Als komplexe soziale Gemeinschaft legen wir großen Wert darauf, dass sich alle am Schulleben beteiligten Menschen – also Schulleitung, LehrerInnen und SchülerInnen – in die Entwicklung von Schule auf vielfache Weise einbringen können und gemeinsam am Ziel einer guten Schule und an guten Rahmenbedingungen für einen ansprechenden Unterricht arbeiten.
Wir legen Wert auf ein Klima der Offenheit und der Toleranz. Wir fordern aber von LehrerInnen und SchülerInnen die Verhaltensweisen ein, die Voraussetzung für ein Leben in Gemeinschaft und für einen guten Unterricht sind. Dabei bildet das Schulunterrichtsgesetz §§42 bis 50 die rechtliche Grundlage. Konkrete verpflichtende Verhaltensregeln, die darüber hinausgehen, legt die Verhaltensvereinbarung (Hausordnung) fest. Diese wurde unter Einbindung aller SchulpartnerInnen mit großer Mehrheit im SGA beschlossen.
Ab der 6. Klasse arbeiten die SchülerInnen mit eigenen digitalen Geräten im Unterricht. Im Einzelfall erlauben wir SchülerInnen auch bereits in der 5. Klasse, Tablet oder Notebook im Unterricht einzusetzen. Geregelt ist die Verwendung eigener digitaler Geräte in der HO-Ergänzung Digitalisierung.
Verhaltensvereinbarung (Hausordnung) BORG Lauterach: Hausordnung (Mai 2026)
Gewaltschutzkonzept BORG Lauterach (November 2025): Gewaltschutz-Konzept
Warnstufen-Modell als Teil der HO (Mai 2026): Warnstufen-Modell Erläuterungen
Regeln für Notebooks und Tablets: Vereinbarung Nutzung eigener Tablets und Notebooks im Unterricht: HO Digitalisierung HO Digitalisierung (Notebooks und Tablets)
Bibliotheksordnung (als integraler Bestandteil der Hausordnung): Download Bibliotheksordnung
externer Link Schulunterrichtsgesetz, Abschnitt 9, Schulordnung: SCHUG, RIS