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Matura und ABA (früher VWA)

Allgemeines zur Matura (Reifeprüfung)

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Matura als erster Staatsprüfung ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Klasse. Das letzte Schuljahr am Gymnasium endet Ende April. Ab Anfang Mai finden dann die Maturaprüfungen statt. 

Die Matura besteht aus insgesamt sieben voneinander unabhängigen Teilprüfungen: VWA (Vorwissenschaftliche Arbeit), drei (oder vier) schriftlichen Prüfungen (Mai) und drei (oder zwei) mündlichen Prüfungen (Juni). 

Informationen zur Matura und ihren rechtlichen Grundlagen finden sich auf der Webseite des Ministeriums.

Teil 1: ABA (Abschließende Arbeit, Nachfolgeformat VWA seit SJ 2024/25) 

Seit dem SJ 2024/25 ist die ABA (Abschließende Arbeit) eine der Teilprüfungen bei der Matura. In der Implementierungsphase bis zum SJ 2028/29 können SchülerInnen anstelle der ABA auch ein weiteres schriftliches oder mündliches Matura-Fach wählen. 

Die ABA ist ein prozessorientiertes Format, bei dem eine schriftliche Arbeit einen eigenständigen Arbeits- oder Forschungsprozess dokumentiert, und die Präsentation dieser Arbeit. Es gibt drei unterschiedliche Formate: forschend-vorwissenschaftlich, künstlerisch-kreativ oder projektorientiert. Der Arbeitsprozess umfasst drei Semester und beginnt in der 7. Klasse. Beim Arbeiten werden die SchülerInnen von einer betreuenden Lehrperson begleitet.

Unterstützt werden die SchülerInnen außerdem von außerschulischen Institutionen:

  • von der Fachhochschule Vorarlberg (FHV) mit einem Workshop zur Themenfindung 
  • von der Vorarlberger Landesbibliothek mit einem Workshop zur Recherche und einer Bibliothekskarte
  • Viele NGOs, Institutionen und Unternehmen bieten SchülerInnen an, sie als Partner-Institution beim Arbeiten an der VWA zu unterstützen. 
Weitere Informationen zum Thema ABA gibt es auf dieser Seite unserer Homepage.

Teil 2: zentralisierte schriftliche Prüfungen

Die SchülerInnen absolvieren drei (oder alternativ: vier) schriftliche Prüfungen im Rahmen der Matura. Mathematik, die Unterrichtssprache Deutsch und eine lebende Fremdsprache sind verpflichtend. Die Beurteilung erfolgt nach einem vorgegebenen standardisierten Beurteilungsverfahren.

Ergänzend dazu können die SchülerInnen als vierte Prüfung an unserer Schule eine zweite Fremdsprache oder aber im naturwissenschaftlichen Zweig eine schriftliche Prüfung in Physik oder Biologie absolvieren. 

Die schriftlichen Prüfungen im Fach Deutsch sind an allen Schultypen (AHS, BHS, BRP) identisch. Die schriftlichen Prüfungen in Mathematik und in Englisch sind an allen Gymnasien identisch. Die Aufgabenstellungen in der zweiten Fremdsprache hängen von der Anzahl der Unterrichtsjahre (vier oder sechs Jahre) ab. 

Informationen zur schrifltichen standardisierten Matura finden sich auf dieser offiziellen Webseite: https://www.matura.gv.at/srdp

Teil 3: mündliche Prüfungen

Die zwei (oder alternativ drei) mündlichen Prüfungen können aus dem Fächerkanon der Oberstufe frei gewählt werden. Voraussetzung ist, dass durch die Prüfungen ein bestimmtes Ausmaß an Wochenstunden abgebildet ist. 

Die KandidatInnen ziehen aus einem Pool mit Themenkreisen zwei Themenbereiche, wählen davon einen Themenbereich aus und bekommen dann eine konkrete Frage aus diesem Themenbereich zugeteilt. 

Jede Frage muss einen Reproduktionsteil (Wissen) und kompetenzorientierte Aspekte (Reflexion, Transfer) enthalten. 

Offizielle Informationen zu den mündlichen Prüfungen finden sich auf der Webseite des Bildungsministeriums. 

BORG LAUTERACH

Montfortplatz 16A
A-6923 Lauterach

T  +43 5574 73307
borg.lauterach@cnv.at

Bürozeiten:
Montag bis Freitag: 7:30 -12.00 und 13:30 -16:30 Uhr
Freitag: 7:30 – 12:30 Uhr

LAGE

ANFAHRT

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
HALTESTELLEN: Karl-Höll-Straße, Rathaus, Zum Kreuz, Lauterach Bhf
LINIEN: 130, 135, 145, 148, 150, 164
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