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Anmeldung SJ 2026/27

Wie kann ich das BORG Lauterach näher kennenlernen?

SchülerInnen, die sich für das BORG Lauterach interessieren, können uns gerne im Rahmen der Chancentage kennenlernen. Diese finden vom 17. bis zum 21. November 2025 statt. Wir bieten jeden Vormittag (zweigunabhängig) 25 Schnupperplätze an. Die Anmeldungen für den Schnuppertag erfolgen über die Unterstufen-Schulen (MS, Gymnasium).

Am Freitag, 23. Jänner 2026, von 14.00 bis 17.00 Uhr, machen wir unseren Tag der Offenen Tür. Hier können sich alle interessierten Menschen (SchülerInnen, Eltern, ...) ein Bild von der Schule und unseren Schwerpunkt-Zweigen machen. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Konkrete Fragen beantworten wir auch gerne per Mail (borg.lauterach.dir@cnv.at) oder per Telefon (05574/73307).

 

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Wann kann ich meinen Sohn / meine Tochter anmelden? 

Die Anmeldung für das Schuljahr 2026/27 erfolgt nach einem für das ganze Bundesland Vorarlberg gültigen Anmelde-Verfahren. Zeitraum für die Anmeldung sind die zwei Wochen nach den Semesterferien (16. Februar bis 27. Februar 2026). Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb dieses Zeitfensters hat keinen Einfluss auf die Aufnahme-Chancen.

Für die Anmeldungen benötigen wir die Schulnachricht („Semesterzeugnis“) im Original. Auf der Rückseite wird dabei das BORG Lauterach mit dem entsprechenden Zweig als Wunschschule mit 1 bezeichnet. Bitte bringen Sie bitte nach Möglichkeit auch das ausgefüllte WAS-Anmeldeformular (Link) bei der Anmeldung mit.

Gleichzeitig mit der Anmeldung wählen die SchülerInnen auch den Schwerpunkt-Zweig, den sie besuchen möchten, also INS/ONS (Schwerpunkt Bühne entweder mit Musik und Instrument oder mit Schauspiel und Bühnenskills), KGT (Schwerpunkt bildende Kunst/Foto/Grafik/Film) oder NWT (Schwerpunkt:  Naturwissenschaft / MINT und Bionik).

Was sind die Aufnahmebedingungen?

Ob eine Aufnahme in die Wunschschule und den Wunschzweig möglich ist, hängt von den Noten in der 4. Klasse Unterstufe ab. Die konkreten rechtlichen Aufnahme-Bedingungen für SchülerInnen aus den Mittelschulen erfahren Sie auf der Webseite www.schulanmeldung.at

Außerdem ist die Aufnahme von der Anmeldezahl für den jeweiligen Zweig abhängig. Denn bei Platzmangel entscheidet die Reihung nach WAS-Punkten. Wie hoch generell die Chancen einer Aufnahme sind, kann man mit dem WAS-Chancen-Rechner herausfinden.

Es gibt keine auf den Zweigschwerpunkt bezogene Eignungs- oder Aufnahmeprüfung.

Wie erfahre ich, ob mein Sohn / meine Tochter aufgenommen worden ist?

Die Schule informiert Sie bis Ende März 2026, ob Ihr Sohn / Ihre Tochter in unsere Schule aufgenommen werden kann. Eine Aufnahme-Zusage ist verbindlich. Voraussetzung für eine definitive Aufnahme ist aber, dass am Ende des Schuljahres (Jahreszeugnis) die  rechtlichen Aufnahmebedingungen (Noten im Jahreszeugnis) erfüllt sind.

Wie geht es dann weiter?

Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie ein Informations-Schreiben der Schule. Die SchülerInnen laden wir zu einem ersten Kennenlernen mit Klassenvorständen und den LehrerInnen, die für die Schulzweige verantwortlich sind, ein.

Welche Fremdsprachen stehen zur Wahl? Und wann muss man entscheiden?

Unsere SchülerInnen wählen spätestens mit der Aufnahme die zweite Fremdsprache. Am BORG Lauterach geht es um die Wahl zwischen Französisch, Spanisch oder Latein. In der Stundentafel sind alle drei Sprachen mit demselben Stunden-Ausmaß berücksichtigt: jeweils vier Unterrichtsstunden pro Woche in der 5. Klasse und jeweils drei Unterrichtsstunden in der 6., 7. und 8. Klasse.

Im Hinblick auf die Matura gibt es einen Unterschied: Spanisch oder Französisch können als lebende Fremdsprachen auch alternativ zu Englisch als schriftliches Matura-Fach gewählt werden. Alle drei zweiten Fremdsprachen können als (freiwilliges) viertes schriftliches Fach oder als mündliches Maturafach gewählt werden.

Welche Regeln gelten im Hinblick auf Ethik oder Religion?

Der konfessionelle Religionsunterricht ist in Österreich ein Pflichtfach für alle SchülerInnen, die einer Religionsgemeinschaft angehören, für die ein Religionsunterricht angeboten wird. Am BORG Lauterach sind das folgende Religionen: römisch-katholisch, evangelisch/protestantisch, christlich-orthodox und islamisch (IGGÖ). Für andere sehr kleine Religionen ist es möglich, einen externen Religionsunterricht zu besuchen.

Vom Pflichtfach Religion kann man sich innerhalb der ersten fünf Tage eines Schuljahres abmelden. Das können unsere SchülerInnen selbst machen, weil mit 14 die Religionsmündigkeit erreicht ist. SchülerInnen, die sich vom Religionsunterricht abmelden, und SchülerInnen, die keiner Religion angehören, nehmen am Ethik-Unterricht teil. Im Ethik-Unterricht werden ähnliche Inhalte wie im Religionsunterricht behandelt. Er ist aber keiner religiösen Perspektive verpflichtet, sondern den wichtigen europäischen philosophischen Traditionen und dem europäischen Werte-Katalog.

Ethik und Religion sind mit zwei Wochenstunden in der Stundentafel erfasst.

Informationen zu den Fächern Religion und Ethik finden Sie auf dieser Seite der Vorarlberger Bildungsdirektion.

Was ist, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind?

SchülerInnen erfüllen die rechtlichen Aufnahmevoraussetzungen für eine Aufnahme in die 5. Klasse (9. Schulstufe) nicht, wenn sie in der Mittelschule in einem der Schularbeiten-Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch im Jahreszeugnis in der Einstufung "Grundlegend" mit der Note "Befriedigend" oder "Genügend" beurteilt worden sind. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, in der letzten Schulwoche (voraussichtlich am 7. oder am 8. Juli 2026) eine Aufnahmeprüfung zu machen. Schriftliche Anmeldungen dafür sind bis einschließlich 6. Juli 2026 (12.00Uhr) möglich. 

Einen Überblick über die Kerninhalte und die Formate der Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch finden Sie  in diesem Dokument (pdf)

Was ist, wenn es um einen Quereinstieg (also z. B. in einen höhere Schulstufe) geht?

Ob ein Quereinstieg möglich und zielführend ist, muss immer individuell mit der Direktion besprochen werden. Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne (per Telefon oder per Mail) an die Direktion wenden.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben:

Wichtige allgemeine Informationen über das Anmeldeverfahren und die Aufnahmekriterien finden Sie auch auf der Webseite des WAS (Webbasiertes Anmeldesystem)

(Aktualisierung: Jänner 2025)

BORG LAUTERACH

Montfortplatz 16A
A-6923 Lauterach

T  +43 5574 73307
borg.lauterach@cnv.at

Bürozeiten:
Montag bis Freitag: 7:30 -12.00 und 13:30 -16:30 Uhr
Freitag: 7:30 – 12:30 Uhr

LAGE

ANFAHRT

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
HALTESTELLEN: Karl-Höll-Straße, Rathaus, Zum Kreuz, Lauterach Bhf
LINIEN: 130, 135, 145, 148, 150, 164
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