Bibliotheksordnung
Die Schulbibliothek des BORG Lauterach steht jeder/m SchülerIn und jeder/m LehrerIn zur Verfügung. Die Entlehnung von Medien ist gratis.
Die Öffnungszeiten werden in jedem Schuljahr neu geregelt und per Aushang kundgetan.
Wann immer möglich, hat die Bibliothek in den großen Pausen und Mittagspausen geöffnet.
Der Aufenthalt in der Bibliothek ist während der Öffnungszeiten jeder/m SchülerIn gestattet. In Sonderfällen kann von den Bibliothekaren der Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten genehmigt werden.
Die Verleihfrist beträgt 14 Tage. Während dieser Zeit können die Medien kostenlos weitere 14 Tage verlängert werden. In Sonderfällen kann mit den Bibliothekaren eine längere Verleihfrist vereinbart werden. Bei Überschreitung der Verleihfrist wird eine Verzugsgebühr fällig. Diese beträgt pro Tag und Medium 3 Cent. Die Höhe der Gebühr kann jederzeit geändert werden. In diesem Fall werden die Benutzer zuvor verständigt.
Bei Filmen ist auf die Altersbeschränkung zu achten.
Für verloren gegangene oder beschädigte Medien ist Ersatz zu leisten.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Bibliothek ist strengstens untersagt.
Da die Bibliothek auch ein Ort des Lernens sein soll, ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten.
Die Benützung der Computer für schulische Zwecke ist gratis. Ausdrucke kosten pro Seiten 5 Cent, Kopien 15 Cent. Nicht entlehnbare Medien können nur in der Bibliothek kopiert werden.
Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.